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Stellungnahme der Brauerei Budweiser Budvar zur Entscheidung des Obergerichtes Prag in der Rechtssache „Hokejiáda“

2.3.2011
Pivovar

Budweiser Budvar ist mit der neuesten Entscheidung des Obergerichtes Prag in der Rechtssache „Hokejiáda“ nicht einverstanden, die Brauerei wird das Urteil trotzdem respektieren, da es rechtskräftig geworden ist. Der Gerichtsstreit betrifft die Werbekampagne „Hokejiáda“, die von Budweiser Budvar im Februar 2006 eingesetzt wurde. Das Tschechische Olympische Komitee (ČOV) reichte eine Klage ein, die insgesamt siebzehn Punkte enthielt. Das ČOV verlangte in seiner Klage unter anderem, die Ausstrahlung der Werbespots mit dem Torwart M. Hnilička und den lustigen Fan-Figuren Bob und Dave zu verbieten. Es sollten außerdem die Bezeichnung „Hokejiáda“ oder die angezündeten Eishockeyschläger als Fackel ab sofort nicht mehr in der Budweiser Budvar-Werbung genutzt werden. Die klagende Partei verlangte einen Schadensersatz in Höhe von 14 120 000,- CZK, und das vollständige Urteil sollte in den Medien auf Kosten der Brauerei Budweiser Budvar veröffentlicht werden.


„Von den siebzehn Punkten des ursprünglichen Klageantrags aus dem Jahr 2006 gab das Gericht schließlich nur drei Punkten der Klage statt, und dies auch nur teilweise,“ so Petr Samec, Pressesprecher der Brauerei Budweiser Budvar. Das Gericht wies den Antrag des Tschechischen Olympischen Komitees auf den Schadensersatz in Höhe von 14 Mio. CZK größtenteils zurück. Gemäß dem Urteil hat die Brauerei nur 2,25 Mio. CZK zu zahlen und sich öffentlich in einem der Medien zu entschuldigen.

„Wir sind mit der Gerichtsentscheidung nicht einverstanden, aber da sie rechtskräftig ist, werden wir sie respektieren. Gegen das Urteil kann man Revision als außerordentliches Rechtsmittel einlegen. In diesem Moment erwägen wir, wie unsere Aussichten auf Erfolg stehen und ob wir eine Revision einreichen werden,“ ergänzt Marcela Wunschová, Rechtsanwältin der Brauerei Budweiser Budvar. Das Urteil des Obersten Gerichtes in der Rechtssache „Hokejiáda“ kann zum gefährlichen Präzedenzfall werden, da das ČOV aufgrund dieser Entscheidung ein Monopol in Bezug auf die Nutzung aller Wörter mit der Nachsilbe –iáda („neckiáda“ /ein Wettbewerb um das originellste Wasserfahrzeug/, „autogramiáda“ /eine Autogrammstunde/, „heydrichiáda“ /die Terrorwelle durch die Nationalsozialisten nach dem Attentat auf den Reichsprotektor Reinhard Heydrich/) sowie auf die Nutzung jeglicher Fackeln für kommerzielle Zwecke gewinnen würde.

Mit dem Rechtsstreit befassten sich bereits im Jahre 2006 drei unabhängige Organe – der Rat für die Rundfunk- und Fernsehsendung, der Werberat und die Gewerbeabteilung des Kreisamtes Budweis. Alle diese Institutionen entschieden, dass die Werbekampagne „Hokejiáda“ gegen kein Gesetz sowie keine Vorschrift verstößt. 2006 entschied das Kreisgericht Budweis in diesem Rechtsfal,l und in seinem Urteil wies es die meisten Anträge des ČOV zurück und unterstützte somit teilweise die Rechtsargumentation der Brauerei Budweiser Budvar.

Der Rechtsstreit wurde von einer starken medialen Präsenz des ČOV begleitet. Am Anfang des Streites behauptete das ČOV zum Beispiel, dass der Rechtsfall negative internationale Folgen haben sowie eine negative Reaktion der Brauerei Anheuser-Busch (A-B) oder des Internationalen Olympischen Komitees hervorrufen würde. Budweiser Budvar hat aber nun die Bestätigung, dass A-B nie Schritte in diesem Zusammenhang unternehmen wollte und das Internationale Olympische Komitee sich der Klage letztlich auch nicht anschloss. Bezüglich des außergerichtlichen Vergleichs informierte das ČOV die Medien, dass der Vergleich wegen dem „arroganten“ Verhalten der Brauerei Budweiser Budvar scheiterte. Seitens der Brauerei Budweiser Budvar handelte es sich keineswegs um Arroganz, da das ČOV für den Fall eines außergerichtlichen Vergleichs anfangs 14 Mio. CZK (später wurde der Betrag auf 10 Mio. CZK reduziert) verlangte. Das ČOV versuchte, diesen eindeutig ungünstigen Vergleich mit Gewalt zu erzwingen, indem es Verhandlungen beim Landwirtschaftsministerium führte. Das harte Vorgehen des ČOV gegen die Kampagne der Brauerei Budweiser Budvar ist auf den Druck eines der Sponsoren des Tschechischen Olympischen Teams zurückzuführen. Der Sponsor verlangte vom ČOV, unverzüglich und rasant einzugreifen und die Werbekampagne zu stoppen. Ansonsten hätte er Anspruch auf Schadensersatz oder andere Sanktionen erhoben. „Aufgrund der Dokumente, die Bestandteil der Gerichtsakten sind, haben wir nun die Überzeugung gewonnen, dass es in diesem Streit nicht um den Schutz der olympischen Symbole, sondern um einen Konkurrenzkampf geht. Wir sind sehr enttäuscht, dass das ČOV zum Instrument in diesem Kampf wurde,“ schließt Petr Samec ab.

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