Budweiser Budvar gewinnt einen wichtigen Rechtsstreit um die Schutzmarke „BUDWEISER“ in Portugal. Das Gericht entschied über die Beschwerde des US-Konzerns Anheuser-Busch InBev (im Folgenden: „ABI“) gegen die Löschung der Marke mit dem Bestandteil „BUDWEISER“, es verbot der ABI den Verkauf von Bier mit der Bezeichnung „BUDWEISER“ oder ähnlichen Bezeichnungen und wies den Antrag von ABI auf Löschung der Marken, deren Inhaberin die Brauerei Budweiser Budvar ist, zurück.
Das portugiesische Gericht für geistiges Eigentum (Tribunal da Propriedade Intelectual) gab der Klage von Budweiser Budvar, die die Brauerei im Jahr 2003 gegen den US-Konzern Anheuser-Busch InBev erhoben hatte, nach 13 Jahren in vollem Umfang statt. Der Mitbewerber der tschechischen Brauerei begann zu dieser Zeit in Portugal unrechtmäßig die Marke „Ice Draft Beer From Budweiser“ zu verwenden, obwohl die Gesellschaft Budweiser Budvar ihr Bier unter der Marke „BUDWEISER BUDVAR“ verkaufte und über geltende Schutzmarken in diesem Land verfügte. Die Brauerei Budweiser Budvar musste auf eine solche Verletzung ihrer Rechte mit einer Klage reagieren. Ein Urteil im Jahre 2014 hatte der Klage von Budweiser Budvar stattgegeben, der US-Konzern hatte jedoch gegen das Urteil Berufung eingelegt.
In einem Berufungsverfahren bestätigte das Gericht nun die Löschung der Schutzmarke Nr. 297.665 „Ice Draft Beer From Budweiser“ von ABI und ferner wurde der ABI verboten, ihr Bier mit der Bezeichnung „BUDWEISER“ oder mit Bezeichnungen, die den geltenden Schutzmarken von Budweiser Budvar ähneln, in Portugal zu vertreiben. „Das Wichtigste ist für uns die Tatsache, dass das Urteil ein generelles Verbot für ABI enthält, die Bezeichnung „BUDWEISER“ beim Verkauf von Bier zu verwenden. Portugal ist bereits das zweite Land, wo dies untersagt wurde. Zum ersten Mal wurde das Verbot 2013 in Italien erlassen“, so Helena Votřelová, Rechtsanwältin von Budweiser Budvar. „Das Gericht wies außerdem den Antrag von ABI auf Löschung der Schutzmarken „BUDWEISER“ zurück, deren Inhaberin die Brauerei Budweiser Budvar ist“,ergänzt Votřelová.
Gegen das neueste Urteil erhob ABI Beschwerde, die jedoch keine aufschiebende Wirkung hat. „Das Gerichtsurteil ist somit rechtskräftig und vollstreckbar. Das Urteil gibt uns und vor allem unserem Importeur nach vielen Jahren Rechtssicherheit. Garantierte Exklusivrechte an der Marke „BUDWEISER BUDVAR“ sind die Grundvoraussetzung für die weitere Entwicklung unserer Geschäftsaktivitäten in Portugal“, ergänzt Petr Samec, PR-Manager von Budweiser Budvar.
Die weltweit geführten markenrechtlichen Auseinandersetzungen um die Marke „BUDWEISER“ reichen bis ins Jahr 1907 zurück. Insgesamt ist diesbezüglich die Brauerei Budweiser Budvar, die in etwa 70 % der Fälle siegte, erfolgreicher. In den Jahren 2000–2016 wurden 197 Gerichtsprozesse und Verwaltungsverfahren endgültig abgeschlossen, 136 Fälle gewann die Brauerei Budweiser Budvar und 10 Streitfälle endeten mit einem Vergleich oder unentschieden. Aufgrund der zugunsten von Budweiser Budvar eingetragenen Schutzmarken „BUDWEISER“ oder „BUDWEISER BUDVAR“ ist es dem multinationalen Konzern ABI in beinahe 70 Ländern untersagt, seine Schlüsselmarke „BUDWEISER“ zu benutzen.