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Budweiser Budvar erringt historischen Sieg in Italien

8.10.2013
Budweiser Budvar
Známkoprávní spory

Die Brauerei Budweiser Budvar und ihre italienischen Importeure errangen einen historischen Sieg im markenrechtlichen Streit um die Marke „BUDWEISER“ in Italien. Anheuser-Busch InBev (nachstehend „ABI“ genannt) war seit 1985 intensiv bemüht, die ursprüngliche Marke „BUDWEISER BUDVAR“ aus Italien zu verdrängen und diese durch eine Kopie des original „Budweiser Bier“ zu ersetzen. 2001 erhob ABI eine Klage gegen die italienischen Importeure von Budweiser Budvar und verlangte unter anderem, dass ihnen die Nutzung der Bezeichnungen „BUD“ und „BUDWEISER“ beim Bierverkauf untersagt werden solle. Im Jahre 2002 erhob ABI eine weitere Klage mit dem Ziel, jegliche Schutzmarken der Brauerei Budweiser Budvar mit dem Bestandteil „BUDWEISER“ aus dem italienischen Register zu löschen.  Infolgedessen musste die Brauerei  Budějovický Budvar vorläufig ihr Bier mit dem Etikett „Czechvar“ und später dann „Budějovický Budvar“ in Italien vertreiben. Aus diesem Grunde ist der Absatz des Budvar Bieres im Jahre 2002 auf die Hälfte gesunken. Dabei war noch 2001 Italien die Nr. 5 auf der Rangliste der wichtigsten Exportmärkte der Brauerei Budweiser Budvar.

Der Oberste Gerichtshof Italiens entschied in beiden Gerichtsverfahren zugunsten von Budweiser Budvar und seinen italienischen Importeuren. Die Beschlüsse sind nun rechtskräftig und endgültig. „Es ist ein großer Sieg. Wir dürfen wieder mit unserer original Marke „BUDWEISER BUDVAR“ auf den italienischen Markt zurückkehren. Das Gericht hat außerdem der Gesellschaft Anheuser-Busch InBev untersagt, ihren Markennamen „BUDWEISER“ zu benutzen, hat ihn für irreführend erklärt und ihre Löschung aus dem Schutzmarkenregister veranlasst. Unser Mitbewerber muss daher den Vertrieb seines BUDWEISER Bieres in Italien mit sofortiger Wirkung beenden,“ so Jiří Boček, Direktor der Brauerei Budweiser Budvar. Da Italien einen wichtigen und großen Biermarkt darstellt, handelt es sich um die wohl härteste Niederlage der ABI während der hundertjährigen Streitereien um die Marke „BUDWEISER“ weltweit. „Ich gratuliere dem Anwaltsbüro Čermák a spol. Und vor allem Rechtsanwalt de Bosio, der uns in Italien vertreten hat,“ ergänzt Jiří Boček.

„Der Kampf um Italien war wirklich langwierig und anstrengend. Die Belohnung dafür ist eben die rechtlich revolutionäre Entscheidung, aufgrund derer, ganz einfach gesagt, der Oberste Gerichtshof der ABI untersagt hat, die Verbraucher mit der Nutzung der Bezeichnung  BUDWEISER irrezuführen, die mit  České  Budějovice nichts zu tun hat,“bestätigt Mgr. Lukáš Lorenc, Partner des Anwaltsbüros Čermák a spol.

Der Beschluss des italienischen Obersten Gerichtshofes kann noch weitere Folgen haben und zum Präzedenzfall für weitere markenrechtliche Verfahren werden: auch historische oder ursprüngliche Namen von Städten, Ländern oder Regionen haben einen geografischen Charakter. „Es ist daher nicht nur eine Schlüsselentscheidung für Budweiser Budvar, sondern auch ein Meilenstein in der Betrachtung eines Konfliktes zwischen traditionellen geografischen Bezeichnungen und dem Geschäftsbetrieb. Der Oberste Gerichtshof Italiens hat nun beschlossen, dass es untersagt ist, traditionelle Namen unberechtigt zu benutzen, da dies die Irreführung des Kunden zur Folge hat. Gemäß dem italienischen Obersten Gerichtshof verfügen historische Namen über die gleichen Schutzrechte wie die bestehenden Amtsbezeichnungen“ erklärt Stefano de Bosio, italienischer Rechtsanwalt von Budweiser Budvar.

Die Rückkehr der Marke „BUDWEISER BUDVAR“ nach Italien sollte auch zu einer Absatzsteigerung beitragen. Die beiden italienischen Importeure von Bieren aus dem Hause Budvar zeigen ganz offen ihre Freude darüber. „Ich freue mich sehr über den Sieg nach 13 Jahren Streitereien, und es ist ein Riesenerfolg und eine Rechtfertigung für mich. Gute Geschäftspartner bleiben auch in schweren Zeiten zusammen. Ich bin froh, dass uns die gegenseitige Treue eine reiche Ernte eingebracht hat,“ so Kaspar Kiem, Inhaber der K. KIEM GmbH/S.r.l., die bereits seit 1991 Importeur der Marke „BUDWEISER BUDVAR“ in Italien ist. „Es ist eine große Chance für die Zukunft für uns. Nun können wir durch die Nutzung der original Bezeichnung BUDWEISER den Vertrieb im Off-Trade-Segment sowie in der Gastronomie steigern. Für uns sowie für die Brauerei Budějovický Budvar fängt eine neue Epoche in Italien an,“ ergänzt Pietro Biscaldi, Exekutivdirektor BISCALDI LUIGI Import-Export s.r.l.

Die weltweit geführten markenrechtlichen Auseinandersetzungen um die Marke „BUDWEISER“ reichen bis ins Jahr 1907 zurück, d.h. sie bestehen seit über hundert Jahren. Wesentlich erfolgreicher ist diesbezüglich Budweiser Budvar. In den Jahren 2000 - 2012 wurden 173 Gerichtsprozesse und Verwaltungsverfahren endgültig beendet, 120 Fälle gewann die Brauerei Budweiser Budvar und 10 Streitfälle endeten mit Vergleich oder unentschieden. Aufgrund der zugunsten von Budweiser Budvar eingetragenen Schutzmarken BUDWEISER“ oder „BUDWEISER BUDVAR“ ist es dem multinationalen Konzern ABI in beinahe 70 Ländern untersagt, seine Schlüsselmarke „BUDWEISER“ zu benutzen.

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