„Selbstverständlich begrüßen wir die Entscheidung des Gerichtes in Luxemburg. Wir betrachten diese Entscheidung als logische Reaktion darauf, dass die Brauerei Budweiser Budvar in den meisten Mitgliedsstaaten der Europäischen Union über eingetragene Schutzmarken verfügt, die den Begriff „Budweiser“ enthalten,“ so Petr Samec, Pressesprecher der Brauerei Budweiser Budvar. Die Brauerei Budweiser Budvar hat derzeit ihre Schutzmarke in 19 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eingetragen. „Diese Entscheidung festigt die markenrechtliche Position der Brauerei Budweiser Budvar in der Europäischen Union erheblich. Sollte die Gemeinschaftsmarke ‚Budweiser’ zugunsten unseres Konkurrenten eingetragen werden, könnte dies dazu führen, dass beide Marken in manchen EU-Ländern parallel verwendet würden, und dies könnte eine neue Welle von Gerichtsprozessen hervorrufen“, ergänzt Mag. Helena Lejtnarová, Rechtsanwältin der Gesellschaft Budweiser Budvar.
Ein erbitterter Rechtsstreit zwischen Anheuser-Busch und Budweiser Budvar tobt seit über 100 Jahren - seit dem Jahr 1907. Die Brauerei Budweiser Budvar zieht dabei eine positive Bilanz. Zwischen 2000 und 2009 wurden insgesamt 115 Gerichts- und Verwaltungsverfahren definitiv abgeschlossen, die von Budweiser Budvar um die Schutzmarken geführt wurden. Budweiser Budvar siegte in 82 Fällen. Im Moment bleiben 22 Auseinandersetzungen in 14 Ländern offen.