Die Kläger verlangten, alle mit dieser Marke bezeichneten Ware in Beschlag zu nehmen und zu vernichten, ferner forderten sie einen Schadensersatz von 21 Mio. Euro sowie den Ersatz von Verfahrenskosten. 2008 gas das Gericht erster Instanz dem Kläger Recht und bestätigten seinen Anspruch auf einen Schadensersatz von beinahe 6 Mio. Euro samt Zinsen. Nun hat aber das Berufungsgericht entschieden, dass kein unlauterer Wettbewerb vorliege. Daraus resultiert, dass der ABI kein Anspruch auf Schadensersatz zusteht, das Gericht entschied sogar über die Tilgung der Schutzmarke „Budweiser“ Nr. 589.805, deren Inhaberin ABI in Italien ist. Die Kläger haben zusätzlich die gesamten Verfahrenskosten der italienischen Importeure zu bezahlen.
Das italienische Berufungsgericht Mailand unterstützte mit seiner Entscheidung die italienischen Importeure der Marke Budweiser Budvar – die Gesellschaften Italsug Trade S.R.L. (nachstehend „Italsug“ genannt) und K. Kiem S.R.L. (nachstehend „Kiem“ genannt). 2001 fing der Streit mit einer Klage der Gesellschaft Anheuser-Busch Inbev (nachstehend „ABI“ genannt) und ihres italienischen Händlers Birra Peroni Industriale S.P.A. wegen angeblichen unlauteren Wettbewerbs und Verletzung ihrer Schutzmarkenrechte zu „Budweiser“, „Bud“ und ähnlichen Marken an, da italienische Importeure der Brauerei Budweiser Budvar ihr Bier unter der Marke „Budweiser Budvar“ nach Italien lieferten und dort vertrieben. Die Kläger verlangten, die gesamte Ware mit dieser Bezeichnung zu beschlagnahmen und zu vernichten, ferner forderten sie einen Schadensersatz von 21 Mio. Euro sowie den Ersatz von Verfahrenskosten. 2008 bestätigte das Gericht erster Instanz den Anspruch der Kläger auf einen Schadensersatz von beinahe 6 Mio. Euro samt Zinsen.
Das Berufungsgericht wies praktisch alle Ansprüche von ABI und Peroni zurück. “Gemäß dieser Entscheidung, die bereits rechtskräftig geworden ist, ist das Gericht zu dem Schluss gekommen, dass kein unlauterer Wettbewerb vorliege, die Schutzmarkenrechte der ABI von italienischen Importeuren der Brauerei Budweiser Budvar keineswegs verletzt worden seien und deswegen der ABI kein Anspruch auf Schadensersatz zustehe. Außerdem gab das Gericht dem Antrag der Gesellschaften Italsug und Kiem statt und ließ die Schutzmarke Nr. 589.805 „Budweiser“ wegen Irreführung tilgen, deren Inhaberin ABI in Italien ist,“ so Mag. Helena Lejtnarová, Leiterin der Rechtsabteilung Budweiser Budvar. Die Kläger haben zusätzlich die ganzen Verfahrenskosten der italienischen Importeure in beiden Verfahrensstufen von beinahe 150 000 Euro zu bezahlen. Der Streit ist ein weiterer Vorfall im „Krieg“, der wegen der Marke „Budweiser“ bereits seit 1985 in Italien geführt wird. Nach langen gerichtlichen Auseinandersetzungen erreichte ABI im Jahr 2001, dass manche Schutzmarken der Brauerei Budweiser Budvar mit dem Bestandteil „Budweiser“ in Italien für ungültig erklärt wurden. Seitdem benutzte ABI ihre Schutzmarke „Budweiser“ in Italien, und sie war bemüht, auch andere, weiterhin gültige Schutzmarken „Budweiser Budvar“ zu verbieten, die von den italienischen Importeuren der Brauerei Budweiser Budvar verwendet werden. Sie versuchte die Importeure einzuschüchtern, indem sie ihnen mit einem enorm hohen Schadensersatz drohte.
„Die Brauerei Budweiser Budvar war zwar nicht direkt an dem Gerichtsverfahren beteiligt, sie war jedoch in die Vorbereitung der Argumentation und deren Belegung durch Dokumente aus dem Archiv der Brauerei involviert. Obwohl Importeure verklagt wurden, war die Klage eigentlich gegen die Brauerei Budweiser Budvar und gegen ihre Schutzmarke „Budweiser Budvar“ gerichtet. Die Entscheidung wird bestimmt unsere Position in Italien stärken,“ ergänzt Petr Samec, PR-Manager der Brauerei Budweiser Budvar. Italien ist einer der 10 wichtigsten Exportmärkte von Budweiser Budvar, letztes Jahr wurde dort eine Absatzsteigerung von 34% erzielt. Italien gilt als traditioneller Absatzmarkt der Brauerei – nach Venedig wurde das helle Lager bereits Ende des 19. Jahrhunderts ausgeführt. Bis 2001 benutzte Budweiser Budvar in Italien die Marke „Budweiser Budvar“, bis es der Brauerei durch eine vom Gericht erlassene vorläufige Maßnahme im Zusammenhang mit diesem Streit verboten wurde.
Diese grundsätzliche Gerichtsentscheidung des Berufungsgerichtes Mailand wird auch andere Verfahren beeinflussen, die sich auf die Nutzung der Marke „Budweiser Budvar“ durch die Brauerei Budweiser Budvar in Italien beziehen. Es ist daher nicht auszuschließen, dass Budweiser Budvar die Marke auf dem italienischen Markt künftig wieder benutzen kann, die in Italien bereits seit Ende des 19. Jahrhunderts vertreten war. Die Brauerei Budweiser Budvar wird sicherlich alle Möglichkeiten nutzen, um diese Tradition, die zu Unrecht seitens der ABI unterbrochen wurde, wieder fortsetzen zu können.